In den letzten Tagen erhielt die Welt Kenntnis von Dorofej, dem Kater des russischen Staatsoberhauptes Dmitrij Medwedjew. Dorofej ist eine männliche Neva Masquarade– eine bisher nicht als eigenständige Rasse anerkannte, in Petersburg gezüchtete Variante der sibirischen Katze. Ihren Namen verdankt sie neben dem Newa-Fluss ihrer maskenhaften Zeichnung im Gesicht. Dorofej soll also Anfang dieser Woche aus seinem Zuhause, derPräsidentenresidenz Gorki bei Moskau, ausgebüchst und fieberhaft von der Polizei gesucht worden sein. Am vergangenen Mittwoch gab Medwedjew dann via Twitter Entwarnung: »Aus Dorofejs Umfeld verlautete, dass er nirgendwohin verschwand. Aber danke für die Anteilnahme!« Inzwischen ist Dorofej längst zu einem Star auf Twitter avanciert. Dabei hagelte es politische Anzüglichkeiten. So vermutete ein Twitterer, Dorofej hatte wohl demonstrieren wollen, was Unabhängigkeit sei. Der Kater, der aus einem Petersburger Tierheim stammt, wo Swetlana Medwedewa ihn 2004 als zwei Monate altes Kätzchen adoptierte, war schon 2008 in die Schlagzeilen geraten, als er sich mit dem Kater von Michail Gorbatschow um eine Katze balgte und unterlag.
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Zappa, der Kater aus dem Zwiebelfisch
Der Zwiebelfisch ist seit Jahrzehnten weit über Berlin hinaus bekannt. Die 1967, also in den Jahren der Studentenunruhen gegründete und mit Plakaten und Originalwerken berühmter Künstler vollgehängte Kneipe am Savignyplatz ist seit eh und je ein Treffpunkt der (West-)Berliner Bohéme und schließt erst in den frühen Morgenstunden.
Eines Tages beschloß Kater Zappa die Kneipe zu wechseln. Das ist nun schon acht Jahre her. Davor verkehrte er in einer gegenüberliegenden Gaststätte, wo es ihm wohl nicht mehr gefiel. Denn seitdem ist er der treueste Stammgast im Zwiebelfisch, in dem oft kein Sitzplatz freibleibt. In diesen Stunden, so auch gestern Abend, liegt der Geräuschpegel im roten Bereich, was Kater Zappa aber nicht zu stören scheint. Er sitzt dann oft auf einem hohen Podest an der Wand (siehe Foto) und schaut sich gelassen das muntere Treiben um ihn herum an oder läßt sich geduldig fotografieren.
Wie man sieht, versteht es Kater Zappa, sich sehr fotogen in Szene zu setzen. Er läßt sich auch gern ein wenig streicheln. Bei Hunger oder Durst findet er seine entsprechende Versorgungsstation direkt neben dem Tresen. Wenn die letzten Gäste den Zwiebelfisch verlassen haben, ist auch seine Schlafenszeit angebrochen, die er in der Kneipe verbringt. Tagsüber begibt sich Zappa in der näheren Umgebung auf Inspektionstour. Längere Aufenthalte sind regelmäßig in einem Einrichtungsgeschäft und einer Apotheke eingeplant. Doch wenn im Zwiebelfisch der Trubel beginnt, findet sich Zappa wieder in der Kneipe ein. Man könnte ja was verpassen! Zehn Jahre ist Zappa inzwischen alt. Dem längst legendären Stammgast seien hiermit noch viele lange Nächte im Zwiebelfisch am Savignyplatz gewünscht!
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Kater erbt 12 Millionen Euro
Diesmal in Rom. Tommasio heißt nach zahlreichen Medienberichten der schwarze Kater, ein ehemaliger Streuner, der sich nun über eine Millionenerbschaft freuen kann. Der Spiegel hat sich die Mühe gemacht, diese Geschichte gründlich zu recherchieren und herausgefunden, dass die kürzlich verstorbene Witwe eines Bauunternehmers tatsächlich ihrem Kater ein Millionenvermögen an Bargeld und Immobilien vermacht hat. Den Kater hatte sie vor etwa vier Jahren in einem Müllcontainer eines römischen Parks als hilfloses Junges gefunden und zu Hause aufgepäppelt.
Geschichten wie diese gehen immer wieder um die Welt, und man wundert sich, wie viele reiche Tiere es gibt. Da sind zum Beispiel auch die fünfundzwanzig Katzen des Ende Januar 2000 in Lugano verstorbenen O.W. Fischer. Nach einer Meldung im Hamburger Abendblatt vom 4. Februar 2004 hat der Schauspieler ihnen stolze zwölf Millionen Euro vermacht. Bei anderen Tieren ging es um noch viel mehr Geld. In Kapstadt beispielsweise lebt Kalu. Sie zählt zu den reichsten Geschöpfen unseres Planeten und besitzt ein Immobilienvermögen von über sechzig Millionen Euro. Kalu ist eine Schimpansin. Doch auch diese unglaubliche Summe wurde noch getoppt – das reichste Tier der Welt treffen wir auf den Bahamas an: Gunther iv. ist ein Schäferhund. Als seine Besitzerin, die deutsche Gräfin Karlotta Liebenstein, 1992 auf den Bahamas verstarb, hinterließ sie dessen Vater (also Gunther iii.) nach Berichten zahlreicher Medien sagenhafte fünfundsechzig Millionen Dollar. Diese Nachricht ging allerdings erst durch die Weltpresse, als die Erbverwalter des Schäferhundes im Sommer 2000 für 7,5 Millionen Dollar ein nicht unbedeutendes Anwesen erwarben. »Madonnas Luxusvilla wird die nobelste Hundehütte der Welt« titelte die Welt belustigt. Der offizielle Käufer der Villa, die Gunther Corporation, verwaltete zu diesem Zeitpunkt bereits ein Gesamtvermögen von über zweihundert Millionen Dollar. Gunther iv. – so sein Pressesprecher – würde bei seinen Aufenthalten in Miami im früheren Schlafzimmer der Pop-Diva residieren.
Diese und ähnliche Meldungen vermitteln auf den ersten Blick den Eindruck, als würde den Tieren das Geld tatsächlich gehören – was blanker Unsinn ist. Selbst im land der unbegrenzten möglichkeiten können Tiere nicht als Erben eingesetzt werden. Das gilt erst recht für Deutschland. Zwar hat eine Reform des Bürgerlichen Gesetzbuches in unserem Land 1990 die Rechtsstellung der Tiere, also auch der Haustiere, in einem Punkt entscheidend verbessert, aber das hatte keine Änderung des bis dato geltenden Erbrechts zur Folge. Doch der Reihe nach. Schon immer galt im Deutschen Recht die Auffassung des alten römischen Rechts, wonach Tiere den Sachen zugerechnet werden. Erst 1990 wurde im Bürgerlichen Gesetzbuch der § 90a eingeführt. Darin heißt es juristisch knapp: »Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.« Zwar werden Tiere seitdem nicht mehr als Sachen angesehen, aber der Status einer eigenen Rechtsfähigkeit wird ihnen (noch) nicht zugestanden. Und nur Personen oder Organe (Firmen, Vereine, Stiftungen usw.) mit eigener Rechtsfähigkeit können erben. Tiere dagegen gehören zum Vermögen des Verstorbenen und werden nach wie vor an die Erben vererbt. Detaillierte Informationen zum Erbrecht in Bezug auf Haustiere findet Ihr auf diesem Blog hier: Link
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Erbrecht bei Haustieren
Wie in dem Artikel »Katze erbt fast 12 Millionen« (Link) schon angesprochen wurde, herrschen landläufig sehr abenteuerliche Vorstellungen über das Vererben von Vermögen an Katzen und andere Haustiere. Deshalb soll an dieser Stelle einmal ein etwas trockener Artikel zum Thema »Erbrecht« in Bezug auf Tiere für Klarheit über die diesbezüglichen Rechtsverhältnisse in Deutschland sorgen. Denn Tiere können nach deutschem Recht nicht als Erbe eingesetzt werden. Eine entsprechende testamentarische Verfügung macht sogar das ganze Testament unwirksam.
Katzen gelten nach der Reform des § 90a BGB zwar nicht mehr als Sachen, eine eigene Rechtsfähigkeit, die sie zum Erben befähigen würde, ist ihnen allerdings (noch) nicht zuerkannt worden. Vielmehr fallen sie unter das Vermögen des Erblassers und sind damit Nachlaßgegenstände. Um die Versorgung seiner Katze über den eigenen Tod hinaus trotzdem abzusichern, gibt es mehrere Wege, die ein Katzenhalter beschreiten kann. Zum einen kann der Erblasser eine natürliche oder juristische Person als Erben einsetzen und diese durch eine Auflage (§ 1940 BGB) verpflichten, eine artgerechte Versorgung des Tieres zu gewährleisten und diese aus dem Nachlaß zu finanzieren. Ebenso kann er einen Erben unter der Bedingung (§ 2075 BGB) einsetzen, die Katze zu versorgen. Hierbei steht der Erbe unter einem größeren Druck, denn wenn er diese Bedingung nicht erfüllt, verliert er das gesamte Erbe. Zur Kontrolle der artgerechten Versorgung und Pflege der Katze kann der Erblasser eine Privatperson seines Vertrauens bestimmen, aber auch einen vom Amtsgericht bestellten Testamentsvollstrecker oder einen Tierschutzverein. Da diese Art der Überwachung in der Praxis nur eine unzureichende Lösung darstellt, ist es wichtig, daß der Erbe mit der Übernahme der Katze grundsätzlich einverstanden ist und eine tiergerechte Pflege gewährleistet werden kann.
Wer seine Katze einer bestimmten Person zukommen lassen will, ohne diese zum Erben zu machen, kann dies in Form eines Vermächtnisses (§ 1939 BGB) tun. Per Vermächtnis kann angeordnet werden, daß die Erben demjenigen, der die Katze weiterversorgt, eine bestimmte Geldsumme ausbezahlen müssen, ebenso kann auch ein Tierschutzverein mit der Versorgung der Katze beauftragt und mit den entsprechenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Ein Vermächtnis hat den wesentlichen Vorteil, daß der Begünstigte nicht die manchmal notwendige und zeitraubende Einigung einer Erbengemeinschaft über die Aufteilung des Erbes abwarten muß, er kann sein Vermächtnis sofort einfordern. Der Erblasser kann aber auch bereits zu Lebzeiten mit der Person seines Vertrauens einen Schenkungsvertrag schließen.
Hat der Erblasser ein größeres Vermögen, das er seiner Katze und darüber hinaus dem Tierschutz zur Verfügung stellen will, besteht die Möglichkeit, durch sein Testament eine Stiftung von Todes wegen (§ 83 BGB) zu gründen, deren Zweck die lebenslange Versorgung der Katze ist. Da für die Anerkennung einer rechtsfähigen Stiftung eine Mindestkapitalausstattung notwendig ist, sollte neben der Versorgung der Katze noch ein weiterer Zweck, z. B. die Förderung des Tierschutzes, in die Zweckbestimmung der Stiftung aufgenommen werden. Nach den Vorschriften des Stiftungsrechts darf das Stiftungsvermögen zu keinem anderen Zweck als dem der unveränderlichen Stiftungssatzung eingesetzt werden.
Grundsätzlich ist jedem Tierhalter anzuraten, sich Gedanken über den Verbleib seines Tieres oder seiner Tiere zu machen. Denn wenn im Todesfall kein Testament bzw. kein offenkundiger Erbe vorhanden ist, wird das Tier zunächst in das örtliche Tierheim gebracht. Dort verbleibt es, bis die Erbfolge geklärt ist.
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Zum Jahreswechsel
Und hier am letzten Tag eines ereignisreichen Jahres die mit fast 60 Millionen Klicks auf YouTube wohl berühmteste Katze im Netz 2011: Die Hyan Cat.
Wer mehr über die Herkunft, Ikonographie und Wirkungsgeschichte dieser Katze erfahren möchte, sei auf den einschlägigen Wikipedia-Artikel verwiesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Nyan_Cat
Kater Paul wünscht allen Freunden ein ereignisreiches, gesundes, kreatives und glückliches Neues Jahr!
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2012
Manche Ereignisse des kommenden Jahres sollte man vermutlich so wie diese Katze von Sonja Blattner betrachten, sich also nicht auf den Augenschein verlassen, sondern andere Sinne aktivieren. Katzen verfügen ja bekanntlich über ein noch relativ unerforschtes Arsenal von Orientierungs- und Erkenntniswahrnehmungen, von denen Menschen nur träumen können.
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Eine ziemlich hinterhältige Katze
Mit herzlichem Dank an Gabi Eisenbart für den Hinweis!
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Eisenbahnreisende Katzen
Im Gegensatz zum Flugzeug braucht man in der Eisenbahn für Katzen keine Beförderungsentgelte zu bezahlen. Trotzdem sieht man so gut wie nie Katzen in Zügen. Das liegt wohl daran, daß – im Gegensatz zu früheren Zeiten – heutzutage die Menschen mit ihren Katzen kaum noch unterwegs sind. In den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts beobachtete Victor Auburtin in einem Bahnabteil, wie sich die »hochmütige Herablassung« in den Gesichtern der Bahnreisenden in einem Abteil schlagartig änderte, als eine Dame mit einer Katze zustieg. Die getigerte Katze, die noch nie mit der Bahn gereist war, »betrachtet alles mit ruhiger Aufmerksamkeit, und kein Ruf des Schreckens oder Erstaunens kommt über ihre Lippen. Was dagegen uns Fahrgäste anbetrifft, so sind wir mit dem Auftreten der Katze andere Menschen geworden. Laßt uns den Umgang mit Tieren pflegen, Freunde«, folgerte der Schriftsteller, »damit wir unsere unsterbliche Seele nicht verlieren.«

Louis XIV., der Siamkater von Beulah und Sanford Roth, auf seiner Europareise 1950 zu Gast bei Georges Braque. © by Sanford Roth
Beulah Roth schildert in ihrem Erinnerungsbuch The Cosmopolitan Cat die langen, gemeinsam mit ihrem Mann Sanford Roth unternommenen Reisen durch Europa, auf denen sie der Siamkater Louis XIV. in den 40er Jahren des letzten Jahrhunderts immer begleitet hat. Sie bevorzugte das Reisen mit der Bahn, vor allem, wenn man mit der Katze zusammen ein eigenes Abteil haben konnte. Aber vermutlich gab es keine Katze auf der Welt, die mehr Bahnkilometer gefahren ist als Ti-Puss, die Katze von Ella Maillart. Die Schriftstellerin hat den ganzen indischen Subkontinent mit ihrer Katze bereist und war dabei hauptsächlich mit der Bahn unterwegs. »Inzwischen war die Katze an Eisenbahnfahrten gewöhnt«, heißt es in ihrem Buch Ti-Puss. Mit einer Katze in Indien, nachdem viele anstrengende Bahnfahrten in hoffnungslos überfüllten Zügen hinter ihnen lagen. »Wenn sie das Menschengewimmel unerträglich fand, landete sie mit einem flugähnlichen Sprung im Gepäcknetz, wo sie sich schlafend stellte. Aber wenn wir bequem auf einem Eckplatz saßen, dann hatte Ti-Puss die Hinterbeine auf meinem Schoß, die Vorderbeine auf dem Fensterbrett und betrachtete mit gespitzten Ohren, gestrecktem Hals und wie ein Metronom taktschlagendem Schwanz die langen Meilen flachen Landes.« Ella Maillarts Reiseschilderungen lassen sich auch sechzig Jahre nach ihrer Niederschrift mit dem größten Vergnügen lesen.
T.S. Eliot hat in Old Possums Katzenbuch einer bei der Eisenbahn »angestellten« Katze ein Denkmal gesetzt. Skimbleshanks (deutsch: Flickenmatz) heißt der lyrische Kater, ohne den der nächtliche Nordexpreß nicht abfahren kann: »Da heißt’s: ›Flicky, wo ist Flicky, vielleicht noch auf Jagd nach Micky? | Wir finden ihn oder der Zug hat keinen Start‹.« Denn Flicky hat alle Vorgänge auf der Fahrt im Blick, vor allem wenn er »ohne Blinzeln hereinblickt zur Tür und sieht, was du denkst bei dir«. Zwischendurch trinkt er dann und wann einen Napf Tee, »dem vielleicht, weil’s hält wach, noch ein Schuß Rum half nach«. Aus England ist bekannt, daß die Bahngesellschaft im letzten Jahrhundert Katzen beschäftigt hat. Der rote Kater Bobby versah seinen Dienst auf dem Londoner Bahnhof King’s Cross, und von einem Kater namens Tiddles heißt es, er hätte mit großem Erfolg auf der Damentoilette der Station Paddington gearbeitet. Aber auch in der Schweiz hat es arbeitende Eisenbahnkatzen gegeben. 1998 war Gribouille im Depot der Lausanner Vororteisenbahn Tramway du sud-oust lausannois damit beschäftigt, gefräßige Nager von den Kabeln und den Kleidern der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fernzuhalten. Die Katze mit dem merkwürdigen Namen war übrigens die einzige Angestellte der Gesellschaft, alle Techniker und Schaffner wurden von Tochterunternehmen entlohnt.
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Geheimnisvolle Ansichten …
… aus dem Innenleben der Katze. Alle Abbildungen aus: Horst Schebitz / Helmut Wilkens, Atlas der Röntgenanatomie von Hund und Katze, Berlin und Hamburg, 1977
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Die drei Wächter
Dieses heimelige Foto hat Toni Schneiders 1950 in Lübeck aufgenommen und bedarf keiner weiterer Erläuterungen.
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